AGB Alter Obstkeller Eventlocation

Info: Der Einsatz der maskulinen Form dient lediglich der besseren Lesbarkeit.

1) GESCHÄFTSGEGENSTAND
Der Alte Obstkeller in Mönchberg wird für Veranstaltungen für einen im jeweiligen Mietvertrag definierten Zeitraum an Privatpersonen oder Firmen vermietet. Im Vertrag werden die zur Nutzung inkludierten Räume wie auch Nutzungsbedingungen festgelegt. Außerdem werden optionale Angebote zu weiteren Dienstleistungen unterbreitet.

2) Mietdauer / Inkrafttreten / Anzahlung / Vertragsrücktritt / Widerrufsfrist
Die Einzelheiten der Mietdauer und Konditionen werden im jeweiligen Mietvertrag geregelt. Der Mietvertrag tritt in der Regel erst ab Eingang der Anzahlung in Kraft. Die Anzahlung ist nur dann erstattungsfähig (abzüglich einer Aufwandspauschale in Höhe von 200 €), wenn ein Ersatzmieter denselben Termin gleichwertig verbindlich bucht. Bei Stornierung - egal aus welchem Grund - durch den Mieter von weniger als acht Monaten vor der Veranstaltung (Mietbeginn) wird - falls die Räumlichkeit nicht gleichwertig an einen Ersatzmieter vermietet werden kann - die gesamte Raummiete (ohne Nebenkosten und optionale Angebote) fällig.

Im Falle höherer Gewalt (Brand, Unwetterschaden, erheblicher Schaden am Mietobjekt o.ä.) oder sonstiger vom Alten Obstkeller nicht zu vertretener Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Alten Obstkellers, behält sich der Alte Obstkeller das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadensersatz, zusteht. Der Mieter erhält in einem solchen Falle lediglich seine geleistete Anzahlung in Gänze zurück. Ansprüche des Mieters gegenüber Dritten (z.B. dem Verursacher der Schäden) bleiben hiervon unberührt.
Widerrufsfrist: Der Mieter hat das Recht, ohne Angabe von Gründen binnen vierzehn (14) Tagen nach Abschluss des Mietvertrages (d.h. Eingang der Anzahlung) denselben zu widerrufen.

Im Falle eines behördlich angeordneten Lockdowns (z.B. wegen Pandemie) wird die Anzahlung abzüglich der Aufwandsentschädigung (200€) innerhalb von 2 Wochen nach der ursprünglich geplanten Veranstaltung zurückerstattet.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

3) Lärmschutz im Außenbereich
Ab 22 Uhr sind laute Aktivitäten im Außenbereich zu vermeiden. Die Lärmschutzregeln (Dezibel Grenzen 50dB(A)) sind einzuhalten. Prinzipiell ist ab diesem Zeitpunkt draußen keine Musik mehr gestattet. Um moderates Verhalten beim Verlassen des Geländes ob zu Fuß oder per Auto wird gebeten.
4) Sicherheitsdienst / Security
Der Alte Obstkeller setzt ab ca. 22 Uhr einen Security ein, der in unregelmäßigen Abständen nach dem Rechten sieht (z.B. kein offenes Feuer im Garten (außer im Feuerkorb), Einhaltung der Lärmschutzregeln, keine Unbefugten auf dem Gelände usw.). Der Sicherheitsmitarbeiter wird sich zu Dienstbeginn jeweils kurz beim Veranstalter oder Service vorstellen. Den Hinweisen des Mitarbeiters, der Hausrecht genießt, ist unbedingt nachzukommen.

5) Feuerwerk / Himmelslaternen / Brandschutz
Feuerwerk/Feuershow sind grundsätzlich vorab behördlich zu genehmigen. Hierbei sind die Auflagen bzgl. Mindestabständen zu Häusern, Feldern sowie Dauer und Umfang des Feuerwerks einzuhalten. Bei Feuerwerk/Feuershow fällt eine Aufwandspauschale für die zusätzliche Reinigung des Außenbereiches von pauschal 60 € an. Die Nutzung von Himmelslaternen oder sonstigen unkontrollierbaren, brennenden Flugkörper wie Ballons mit Wunderkerzen o.ä. ist nicht gestattet. Im Innenbereich ist Pyrotechnik (inkl. Wunderkerzen) jeder Art untersagt. Nur Kerzen in geeigneten Windlichten bzw. auf Ständern sind ausschließlich auf den Tischen gestattet. Grillen, Flambieren, Frittieren oder der Einsatz von Gasbrennern ist (außer im Cateringbereich unter dem Dunstabzug) im gesamten Innenbereich nicht gestattet. Vom Mieter oder dessen Gästen/Dienstleistern verursachte Feuerwehreinsätze müssen vom Mieter getragen werden.

6) Parken
Die ausgewiesenen PKW(!)-Parkflächen am Alten Obstkeller können unentgeltlich benutzt werden. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Weitere Parkflächen, auch für Wohnmobile o.ä. befinden sich in unmittelbarer Nähe in den Straßen "Am Hohen Bild" und "Wendelinusring" oder auf dem schräg gegenüberliegenden Campingplatz. "Wildes Parken" entlang der Hauptstraßen oder auf den Grundstücken der Nachbarn ist nicht gestattet.

7) Tische / Bestuhlung
Spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung ist dem Vermieter der gewünschte Stellplan von Tischen, Stühlen & Theken, o.ä. mitzuteilen. Das Stellen der Tische/Stühle erfolgt durch den Obstkeller. Nach der Veranstaltung bleiben Tische / Stühle stehen. Besenreine Rückgabe genügt. Details zum Mobiliar: s. Materialliste.  Beim Mitbringen eigener Stühle wird eine Aufwandspauschale von 119 € (br.) erhoben. Dabei zwingend vorgeschrieben: Filzaufkleber sowie Sichtcheck ob Stuhlfüße sauber (ohne Steinchen/Gras) sind.

8) Catering / Getränke
Der Mieter ist bei seiner Wahl von Caterer und Getränkehändler frei, Kork- oder Gabelgeld wird bei mitgebrachten Speisen/Getränken nicht erhoben. Der Cateringbereich ist ein Finishing-Bereich und keine vollständig eingerichtete Gastroküche und daher nicht zur Komplettzubereitung von Speisen konzipiert. Dies muss bei der Wahl des Caterers kommuniziert werden. In begründeten Einzelfällen kann der Alte Obstkeller den Einsatz eines bestimmten Caterers ablehnen. Bzgl. des vorhandenem Gastro-Equipments: s. Materialliste. Der Catering-Bereich ist nach der Veranstaltung aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Mehraufwand wird in Rechnung gestellt (€ 28/Std.).

9) Dekoration
Es steht den Mietern frei, individuell zu dekorieren. Sämtliche Dekorationen und dadurch entstandene Verschmutzungen wie Wachsflecken, Reißzwecken in den Holzbalken o.ä. sind vom Mieter zu beseitigen. Nicht gestattet sind: Nägel und Klebeband in/an den Wänden, Verwendung von Glitzersprays, Sprüh-Luftschlangen, Konfetti/Reis, mit Glitzer gefüllte Luftballons (auch draußen), Seifenblasen, Tischfeuerwerke oder sonstige Pyrotechnik, Aufkleber an Wänden, Fenstern oder Mobiliar. Mehraufwand bei Reinigung durch den Obstkeller oder eventuell entstandene Schäden werden in Rechnung gestellt (€ 28/Std.). Für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen übernimmt der Alte Obstkeller keine Haftung. Sämtliches Dekorationsmaterial muss feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Echte Kerzen dürfen ausschließlich auf den Tischen zum Einsatz kommen, wegen Verletzungs- und Brandgefahr. Im Außenbereich sind geeignete sturmfeste Windlichter, Laternen o.ä. gestattet, allerdings nicht in den Bäumen (hier nur LED nutzen!).

10) Heizung / Ofen
Im Alten Obstkeller gibt es eine Holzpellets-Zentralheizung. Außerdem wird im Saal während der Heizperiode der große Grundofen angeschürt. Diese Arbeit wird nur vom Vermieter erledigt. Der Mieter kann nach Einweisung Holz eigenständig nachlegen. Es ist aber untersagt, an Abluftzügen oder Reglern zu manipulieren, da hierbei erhebliche Risiken für etwaige Verrußung, Verpuffung, etc. bestehen.

11) Musik
Die Akustik im Alten Obstkeller ist auch ohne große Verstärkeranlage hervorragend. Auch im Außenbereich kann moderat (65 dB/A) Livemusik oder Musik aus der Retorte abgespielt werden. Ab 22 Uhr muss der Lärmpegel im Außenbereich angepasst werden, ab dann sind draußen Livemusik und/oder Lautsprecherverstärkung nicht mehr gestattet. Außerdem sind Fenster und Türen im Saal ab 22 Uhr möglichst geschlossen zu halten. Bei Stoßlüftungsvorgängen muss die Lautstärke der Musik entsprechend angepasst werden. Nach Absprache können die Bühnentraversen mit eigener Lichttechnik genutzt werden. Untersagt sind: Nebelmaschinen/Hazer (wg. Brandmeldeanlage), Seifenblasen (wg. Rutschgefahr/Bodenschutz), Konfetti/Glitzer (wg. Reinigungsaufwand/Brandschutz).

12) Offenes Feuer/Grillen im Außenbereich
Vor der Veranstaltung muss der Mieter seine Wünsche zu Feuer/Grillen kommunizieren. Als Option bietet der Obstkeller für die Terrasse einen Feuerkorb inklusive geeignetem Brennholz (sog. Prügel) an. Feuerlöscher werden vom Obstkeller gestellt. Allgemeine Brandschutzmaßnahmen hat der Mieter selbst zu treffen. Eine Haftung wird nicht übernommen. Eigene, zusätzliche Feuerkörbe oder „Schwedenfeuer“ sind untersagt. Mitgebrachte tropfsichere Fackeln oder sturmfeste Laternen sind an geeigneten Stellen im Außenbereich gestattet. Behördlich angeordneten Verboten des Feuermachens (Waldbrandgefahr) ist unbedingt nachzukommen. Falls gegrillt werden soll, ist auf der Terrasse eine Spritzschutzmatte unterzulegen (ist vor Ort und wird kostenfrei gestellt). Bei Grilltonnen o.ä. sind vom Caterer Maßnahmen zum Schutz der Grasnarbe bzw. Terrassenbelages sowie genügend Abstand zum Haus zwingend vorgeschrieben. Selbstbedienung beim hochwertigen Kaminscheitholz ist untersagt. Verschmutzungen im Grillbereich müssen vom Mieter beseitigt werden. Mehraufwand wird in Rechnung gestellt.

13) Garten
Im Außenbereich kommen ausschließlich Biertisch-Garnituren und Holz-Klappstühle zum Einsatz. Korb- und Bankettstühle müssen im Saal verbleiben. Auch Gartenschirme und Stehtische (s. Materialliste) können für den Außenbereich genutzt werden (draußen alles erst am Tag der Veranstaltung aufbauen: Diebstahl/Beschädigung durch Wind etc.). Hüpfburgen, eigene Pavillons, zusätzliche Gartenmöbel etc. sind nach vorheriger Absprache gestattet. Für mitgebrachte Außenbereich-Accessoires wird keine Haftung übernommen.  Bei freien Trauungen sind natürliche Rosen- oder Blütenblätter, da diese schnell verrotten, gestattet. Konfetti aus künstlichen Materialien, Papierschnipseln oder Lebensmitteln (Reis) hingegen nicht. Auch für den Garten gilt: Müll, Deko und Zigarettenkippen sind vom Mieter zu beseitigen. Mehraufwand wird berechnet.

14) Service
Der Alte Obstkeller kooperiert mit einem KellnerInnenring, macht dessen Nutzung aber nicht verpflichtend. Sollte der Mieter eigenes Servicepersonal stellen, also nicht den KellnerInnenring nutzen, so ist - um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten – für die Kernzeit (z.B. Essensvorbereitung bis Mitternachtssnack) der Einsatz einer leitenden Servicekraft, die vom Obstkeller, bzw. vom KellerInnenring gestellt wird, verpflichtend.  Die Kosten für diese Kraft werden dem Mieter gemäß der tatsächlichen Einsatzdauer nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt (s. Position 5 des Angebotes).

15) Rauchen
Das Rauchen ist im gesamten Innenbereich des Alten Obstkellers, inklusive der Toiletten auch aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet. Am Eingangsbereich im UG finden sich Ascher und eine überdachte Sitzgelegenheit, auch auf der Terrasse oder vor dem Haupteingang darf geraucht werden. Ascher stehen bereit. Die Lärmschutzregeln für den Außenbereich gelten auch - und im Besonderen - für Raucher!

16) Schlüssel
Dem Mieter werden bei Mietbeginn ein oder zwei Schlüssel zum Haupteingang übergeben. Für Schlüssel-Verlust werden mindestens € 5.000 fällig (Schließanlage). Alle Schlüssel sind spätestens am Folgetag der Veranstaltung zurückzugeben.

17) Haftung
Der Alte Obstkeller übernimmt keine Haftung für vom Mieter oder seinen Gästen mitgebrachte Gegenstände/Garderobe. Für Beschädigung oder Verlust an Einrichtung, Gebäude oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Auftraggeber/Mieter, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens (d.h. der verursachenden Person) durch den Alten Obstkeller bedarf.

18) Rettungswege
Die Rettungswege (Notausgänge) sind vom Mieter freizuhalten (nicht zu blockieren), sie sind nicht als Ein- oder Ausgänge für Gäste, sondern nur als Notausgänge zu nutzen. Auch die Feuerwehr-Rettungswege & -Stellflächen im Außenbereich sind stets freizuhalten.

19) Reinigung
Die angemieteten Räumlichkeiten und sanitären Anlagen werden vor Veranstaltungsbeginn vom Vermieter gereinigt. Nach Veranstaltungsende sind die Räumlichkeiten besenrein (nicht aber geputzt) zu übergeben. Tische und Stühle bleiben stehen. Im Außenbereich sind Deko, und Müll (auch Kippen) zu entfernen. Mehraufwand wird berechnet. Bei Missachtung des Verbotes von Konfetti/Glitzer o.ä. im Innenbereich wird eine Pauschale von 300 € berechnet, im Außenbereich je nach Mehraufwand.

20) Müll
Der Müll ist grundsätzlich vom Mieter zu trennen (ausgenommen WC-Müll). Glasmüll, reiner Papier- und reiner Biomüll, reiner „Gelber Sack“-Müll sind für den Mieter kostenfrei. Müllsäcke sind im Obstkeller vorhanden. 1 großer (60 l) Restmüllsack pro Veranstaltung ist inkludiert. Bei zusätzlichem Restmüll (ausgenommen WC-Müll) fallen je nach Menge Kosten an: Restmüll-Tüten der Gemeinde Mönchberg (für unsortierten Müll) können zum Selbstkostenpreis (z.Zt. € 5,75/Sack) erworben werden.

21) Materialliste /Checkliste/Fernbedienungen/Check-in
Der Mieter erhält eine detaillierte Aufstellung aller vorhandenen, bzw. zusätzlich anmietbaren Gegenstände nebst Preisliste für Ersatz beschädigter Teile ausgehändigt (Materialliste). Außerdem wird dem Mieter bei Einweisung/Schlüsselübergabe die Checkliste aller wichtigen Punkte („blaue Mappe“), sowie die relevanten Fernbedienungen mit Bedienungsanleitung und optional bestellte Dinge übergeben. Der Mieter muss dies beim Check-in quittieren.

22) Drohnen
Der Einsatz von zulässigen Drohnen für private Zwecke über den Grundstücksgrenzen des Alten Obstkellers ist gestattet. Hierbei dürfen keine Rechte Dritter verletzt werden (dies gilt neben der Verwertung der Bilder vor allem auch bzgl. Überfliegen / Filmen von Nachbargrundstücken).

23) Hunde /sonstige Tiere
Hunde dürfen in die Innenräume mitgebracht werden. Das Mitführen von Pferden, Eseln, Alpakas o.ä. ist nach Absprache auf dem Außengelände ebenfalls gestattet. Entstandene Verunreinigungen sind zu beseitigen, Schäden anzuzeigen. Eine Haftung für Tiere wird nicht übernommen.

24) Stromverbrauch
Wir bitten um Energieeffizienz! Für eine Wochenendveranstaltung sind 150 kWh Stromnutzung inkludiert, was im Normalfall ausreicht. Mehrverbrauch wird mit 0,45 €/kWh berechnet (wird gemäß Preissteigerungen angepasst). Das Mitbringen eigener Verbraucher, die der CE Norm entsprechen, ist gestattet. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen.

OPTIONALE ANGEBOTE

25) Tischdecken
Extern gemietete Tischdecken werden sauber und gemangelt übergeben. Kerzen auf den Tischen sind mit geeigneten Untersetzern, bzw. Kerzenhaltern oder Windlichten zu versehen. Bei Brandlöchern, übermäßigen Wachsanhaftungen oder nicht entfernbaren Flecken haftet der Mieter (s. Materialliste).

26) Geschirr + Besteck
Das Geschirr wird in der angemieteten Menge spülmaschinensauber und in bezeichneten Behältnissen übergeben. Nach der Veranstaltung soll alles spülmaschinensauber und poliert wieder einsortiert zurückgegeben werden. Eventueller Bruch oder Verlust ist anzugeben und muss ersetzt werden (s. Materialliste). Zusätzliche oder eigene Geschirrteile können mitgebracht werden und in der Teeküche, bzw. dem Cateringbereich des Alten Obstkellers gereinigt werden (hierfür keine Haftung!). Sollte der Mieter das Geschirr/Besteck ungereinigt, unsortiert oder falsch sortiert hinterlassen, erfolgt Mehrberechnung gemäß Aufwand.

27) Sonstige mietbare Gegenstände
Eine Auflistung der sonstigen mietbaren Gegenstände nebst Preisen für Ersatz bei Schäden/Verlust findet sich in der Materialliste.

EXTERNE DIENSTLEISTER

28) Künstler / Dienstleister
Der Alte Obstkeller vermittelt ggfls. Kontakt zu Künstlern oder Dienstleistern (z.B. Caterer, Blumen/Deko, Getränkehändler, DJs, Hotels, Servicekräfte usw.). Verträge über deren Leistungen kann der Mieter direkt abschließen (außer es werden Komplettangebote über den Alten Obstkeller gebucht). Unverbindliche Empfehlungen machen wir gerne, Provisionen/Umsatzbeteiligungen werden generell nicht verlangt. Etwaige Reklamationen zu selbst getätigten Verträgen mit Drittanbietern fallen nicht in den Haftungsbereich des Alten Obstkellers. Aus Haftungsgründen richtet der Obstkeller DJs o.ä. keinen WLan Gastzugang ein, außer der Mieter unterschreibt hierfür eine General-Haftungsübernahme.

29) Unterkünfte
Im Luftkurort Mönchberg stehen diverse Unterkünfte von Privatzimmern, über Pensionen, Ferienwohnungen, Camping (WoMo-Stellplätze) bis hin zu Hotels bereit. Eine Auflistung findet sich auf unserer Homepage oder unter www.moenchberg.de. Im Obstkeller selbst, oder auf dessen Gelände darf nicht übernachtet werden.

30) Gewerbliche Mieter: Schankerlaubnis / GEMA / Werbung
Bringt der Kunde zu seiner Veranstaltung Musik in Form einer Band, Alleinunterhalter, DJ oder eigene Anlage mit, hat er für die GEMA (Anmeldung und anfallende Gebühren) selbst zu sorgen, insofern die Veranstaltung GEMA-pflichtig ist (entfällt bei Privatveranstaltungen).

Schenkt der Kunde im Alten Obstkeller alkoholische Getränke aus, ist er selbst für die Einhaltung der Jugendschutzgesetze und die Einholung einer Schankerlaubnis (nur falls zutreffend) verantwortlich.

Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Alten Obstkeller aufweisen und/oder beispielsweise Einladungen zu Verkaufsveranstaltungen oder Parteiveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Alten Obstkellers. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen des Alten Obstkellers beeinträchtigt, hat der Alte Obstkeller das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Auch eine Verlinkung zu der Homepage des Alten Obstkellers zu Werbezwecken ist diesem anzuzeigen.

31) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Alten Obstkellers, Mönchberg, Änderungen & Ergänzungen vorbehalten. Stand: 01.2024.